Steuern bezahlen mit Kryptowährungen
Geben Sie niemals persönliche Daten weiter und installieren Sie keine Zugriffssoftware. Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen, zu welchem auch Kryptowährungen gehören, sind grundsätzlich steuerfrei (Art. 37 Abs. 1 Bst. b StG). Dementsprechend können auch Verluste auf Kryptowährungen steuerlich nicht abgezogen werden. Beim Kryptohandel fallen im Vergleich zu Fonds oder Aktien keine Stempel- oder Börsengebühren an. Der…
